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FhG-PKI "Version 1"
Zertifizierungsinstanz der FhG "Version 1"
für elektronische Zertifikate
english

Schloss Birlinghoven

Zertifizierungsrichtlinie (Policy) der FhG-CA
(OID: 1.3.6.1.4.1.778.80.2.1.1)

Inhalt

  1. Einleitung
  2. Zertifizierungsinstanz der FhG
  3. Inhalt der FhG-Zertifikate
  4. Registrierungsinstanzen der FhG
  5. Zertifikatnehmer der FhG
  6. Zertifizierungsvorgang
  7. Sperrung von Zertifikaten
  8. Management von Zertifikaten
  9. Regeln für die Namensgebung
  10. Dokumentation und Datenschutz

  1. Einleitung
  2. Das Ziel der Zertifizierungsinstanz der Fraunhofer-Gesellschaft für elektronische Zertifikate (FhG-CA) liegt in der Schaffung der technischen Voraussetzungen für eine gesicherte elektronische Kommunikation. Die Fraunhofer-Gesellschaft sowie die Betreiber der FhG-CA übernehmen keinerlei Gewährleistung. Insbesondere wird keine Haftung für eventuelle Schäden, die durch die Inanspruchnahme der Dienste der FhG-CA entstanden sind, übernommen. Alle Aufgaben werden von den Mitarbeitern der FhG-CA nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Eine Zertifizierung durch die FhG-CA zieht keinerlei rechtliche Bedeutung nach sich.

    Die FhG-CA stellt nach dieser Zertifizierungsrichtlinie (Policy) für die MitarbeiterInnen der Fraunhofer-Gesellschaft "fortgeschrittene elektronische Zertifikate" aus. Durch diese Richtlinie ist es Kommunikationspartnern und Benutzern möglich, die durch die FhG-CA ausgestellten Zertifikate bzgl. ihrer Qualität und Güte selbst einzuschätzen.

    Der ASN.1 Object Identifier (OID) für diese Zertifizierungsrichtlinie ist: 1.3.6.1.4.1.778.80.2.1.1
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  3. Zertifizierungsinstanz der Fraunhofer-Gesellschaft
  4. Die Zertifizierungsinstanz der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG-CA) hat folgende Adresse:

              Fraunhofer-Gesellschaft Root-CA
           -CC PKI-

    Schloß Birlinghoven
    D-53754 Sankt Augustin

    Tel:+49 2241 14 3155
    eMail:zertifizierungsinstanz@fraunhofer.de
    eHome:https://pki.fraunhofer.de/
    DN (X.509):cn=Fraunhofer-Gesellschaft Root-CA, o=Fraunhofer, c=DE

    Die FhG-CA zertifiziert nur MitarbeiterInnen oder serverbasierte Dienste der FhG, die im zentralen Verzeichnisdienst (Corporate Directory) der FhG geführt sind.

    Die FhG-CA ist eine Offline-CA und arbeitet

    Die FhG-CA stellt im Sinne des Signaturgesetzes nur Zertifikate für fortgeschrittene elektronische Signaturen und keine qualifizierten elektronische Zertifikate aus; die rechtliche Relevanz dieser Zertifikate wird im Einzelfall festzustellen sein.

    Die Zertifikate für fortgeschrittene elektronische Signaturen werden als

    ausgegeben. Die Inhalte dieser Zertifikate unterscheiden sich "nur" im Kommentar, der auf die jeweilige Zertifizierungsstufe hinweist.

    Die FhG-CA erfüllt folgende Bedingungen:

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  5. Inhalt der FhG-CA Zertifikate
  6. Die von der FhG-CA ausgestellten Zertifikate enthalten:

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  7. Registrierungsinstanzen der Fraunhofer-Gesellschaft
  8. Die Registrierungsinstanzen der Fraunhofer-Gesellschaft bilden die Schnittstelle der Benutzer bzw. Zertifikatnehmer zur FhG-CA. Wegen der räumlichen Entfernung der einzelnen Fraunhofer Institute zur FhG-CA ist es sinnvoll, in diesen jeweils eine Registrierungsinstanz (FhG-RA) einzurichten. Diese übernehmen vor Ort die Identitätüberprüfung der Zertifikatnehmer und der Zertifikatanforderungen sowie die Übermittelung der Zertifikatanforderungen an die FhG-CA; sie können hierbei institutsspezifische Gegebenheiten berücksichtgen.

    Eine FhG-RA erfüllt folgende Bedingungen:

    Eine FhG-RA führt folgende Aufgaben durch:

    1. Überprüfung der Identität der FhG-MitarbeiterInnen zB. anhand von Personalausweis und FhG-Ausweis.
    2. Überprüfung des Fingerprints der Zertifikatanforderung mit dem auf dem Ausdruck der Schlüsselgenerierung.
    3. Überprüfung, ob der Zertifikatnehmer im zentralen Verzeichnisdienst der FhG eingetragen ist.
    4. Überprüfung des Namens in dem öffentlichen Schlüssel, ggf. nach Rücksprache mit der FhG-CA, entsprechend den Regeln für die Namensgebung (vgl. Eintrag im Verzeichnisdienst).
    5. Sie weist den Zertifikatnehmer besonders darauf hin, daß nur Zertifikate mit einer Schlüssellänge von mindestens 1024 Bit zertifiziert werden.
    6. Sie läßt sich handschriftlich die Teilnehmererklärung der FhG-CA unterschreiben und schickt diese an die FhG-CA.
    7. Signierte und verschlüsselte Übermittelung der Zertifikatsanforderung an die FhG-CA.
    8. Festlegung des Gültigkeitszeitraums für das Zertifikat, jedoch grundsätzlich nicht unter drei Monaten.

    Bei der Benutzung der webbasierten CA der FhG werden die Punkte 3 bis 7 während der Zertifikatanforderung automatisch durchgeführt.
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  9. Zertifikatnehmer der Fraunhofer-Gesellschaft
  10. Folgende Anforderungen werden an die Zertifikatnehmer der Fraunhofer-Gesellschaft gestellt:

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  11. Zertifizierungsvorgang
  12. Für die Funktion der FhG-CA als Zertifizierungsinstanz, die "nur" Zertifizierungsanforderungen von Zertifikatnehmern zertifiziert, sind folgende Schritte vorzunehmen:

    1. Die FhG-RA erhält von dem Zertifikatnehmer den Zertifizierungsrequest (PKCS#10, SPKC) im DER- und auch im TXT-Format (ASCII).
    2. Die FhG-RA überprüft, ob der Name in der Zertifizierungsanforderung mit den Daten aus dem zentralen Verzeichnisdienst der FhG übereinstimmen.
    3. Die FhG-RA überzeugt sich von der Identität des Zertifikatnehmers (in der Regel Personalausweis, Reisepaß).
    4. Der Zertifikatnehmer hat vor der Zertifizierung seines öffentlichen Schlüssels durch die FhG-CA handschriftlich die Teilnehmererklärung der FhG-CA, in der der Zertifizierungsrichtlinie der FhG-CA zugestimmt wird, zu unterzeichnen. Dabei erhält er den öffentlichen Zertifizierungsschlüssel der FhG-CA (Zertifikat Fingerprint).
    5. Die FhG-RA überprüft, ob der Zertifizierungsrequest über eine Schlüssellänge von mindestens 1024 Bits verfügt.
    6. Die FhG-RA übermittelt die Zertifizierungsanforderung an die FhG-CA.
    7. Die FhG-CA zertifiziert die Zertifizierungsanforderung und übermittelt die Zertifizierungsantwort (PKCS#7) an den Zertifikatnehmer, ggf. über seine FhG-RA.
    8. Die FhG-CA liefert das Zertifikat für die Übernahme in den zentralen Verzeichnisdienst als LDIF-File ab.

    Für die Funktion der FhG-CA als Trust-Center, welche das asymmetrische Schlüsselpaar zentral für den Zertifikatnehmer erstellt, sind folgende Schritte vorzunehmen:

    1. Der Zertifikatnehmer meldet sich mit dem Zertifizierungswunsch bei seiner FhG-RA.
    2. Die FhG-RA überprüft, ob der Zertifikatnehmer im zentralen Verzeichnisdienst der FhG eingetragen ist.
    3. Die FhG-RA übermittelt eMail-Adresse und "Distinguished Name" des Mitarbeiters aus dem zentralen Verzeichnisdienst an die FhG-CA.
    4. Die FhG-CA erzeugt für diese Daten das Personal Security Environment (PSE), indem sie ein asymetrisches Schlüsselpaar generiert und den öffentlichen Teil des Schlüsselpaares zertifiziert.
    5. Die FhG-CA übermittelt die PSE als Chip-Karte oder als PKCS#12-Datei auf einer Diskette, die mit einer Transport-PIN gesichert ist, an die zuständige FhG-RA.
    6. Die FhG-RA überzeugt sich von der Identität des Zertifikatnehmers (in der Regel Personalausweis, Reisepaß) und händigt dem Zertifikatnehmer die PSE (Chipkarte bzw. Diskette) aus.
    7. Der Zertifikatnehmer hat handschriftlich die Teilnehmererklärung der FhG-CA, in der der Empfang der PSE bestätigt und der Zertifizierungsrichtlinie der FhG-CA zustimmt wird, zu unterzeichnen. Dabei erhalten Sie den öffentlichen Zertifizierungsschlüssel der FhG-CA (Zertifikat Fingerprint).
    8. Die FhG-RA übermittelt die Teilnehmererklärung der FhG-CA, die daraufhin dem Zertifikatnehmer die Transport-PIN in einem verschlossenen Umschlag schickt.
    9. Die FhG-CA vernichtet bei sich die PSE des Zertifikatnehmers nachhaltig.
    10. Die FhG-CA liefert das Zertifikat für die Übernahme in den zentralen Verzeichnisdienst als LDIF-File ab.

    Die von der FhG-CA ausgestellten Zertifikate sind bei einer Schlüssellänge von 1024 Bit nur bis Ende 2008 und bei einer Schlüssellänge von 2048 Bit zunächst bis Ende 2009 gültig. Eine FhG-RA kann ggf. auch einen kürzeren Zeitraum, jedoch grundsätzlich nicht unter drei Monaten, festlegen.

    Die Zertifikate werden nicht automatisch durch die FhG-CA erneuert. Die ZertifikatnehmerInnen müssen sich rechtzeitig um die Re-Zertifizierung durch die FhG-CA selbst kümmern.

    Bei der Benutzung der webbasierten CA der FhG wird ein Teil der angeführten Schritte automatisch vorgenommen.
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  13. Sperrung von Zertifikaten
  14. Die FhG-CA behält sich vor, von ihr erteilte Zertifikate jederzeit vor Ablauf der Gültigkeitsdauer mit expliziter Angabe von Gründe zu sperren. Ursachen für die Sperrung eines Zertifikats können beispielsweise sein:

    Jeder Zertifikatnehmer kann von der FhG-CA, ggf. von seiner FhG-RA, auch ohne Angabe von Gründen verlangen, daß diese sein Zertifikat sperrt. Gründe könnten sein:

    Die FhG-CA bzw. FhG-RA haben diesem Verlangen nachzukommen, sobald sie sich durch geeignete Schritte davon überzeugt hat, daß der Antrag vom Zertifikatnehmer selbst stammt bzw. von ihm autorisiert ist. Eine rückwirkende Sperrung ist nicht möglich. Einmal gesperrte Zertifikate können nicht erneuert werden. Jedoch hat jeder Teilnehmer der FhG-CA die Möglichkeit, ein neues Zertifikat anzufordern.

    Die gesperrten Zertifikate werden unverzüglich von der FhG-CA auf der Sperrliste, der sog. Certificate Revocation List (CRL), veröffentlicht, damit die entsprechenden Schlüssel nicht irrtümlicherweise benutzt werden. Gesperrte Zertifikate bleiben solange auf der CRL, bis die ursprüngliche Gültigkeitsdauer überschritten wurde.
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  15. Management von Zertifikaten
  16. Die Zertifikate der FhG-CA werden zunächst in einer lokalen Datenbank auf dem dedizierten und isolierten Rechner der FhG-CA, der zur Zertifizierung eingesetzt ist, gespeichert.

    Die Zertifikate und Certificate-Revocation-Lists (CRLs) der FhG-CA werden im Zentralen Verzeichnisdienst der FhG (Corporate Directory) und auf den WEB-Seiten der FhG-CA veröffentlicht.
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  17. Regeln für die Namensgebung
  18. Zur Identifizierung der Zertifikate wird den Zertifikatnehmern der FhG-CA ein eindeutiger Name, ein "Distinguished Name" (DN), wie er in den X.509 bzw. X.500 definiert ist, zugeordnet. Da die FhG-CA nur Zertifikatnehmer zertifiziert, die im zentralen Verzeichnisdienst der FhG (Corporate Directory) verzeichnet sind, sind "Distinguished Name" und eMail-Adresse für den Zertifikatnehmer vorgegeben. Der "Distinguished Name" ist hierarchisch strukturiert und wird durch eine geordnete Folge von eindeutig kennzeichnenden Namensattributen definiert.

    "Distinguished Name" und eMail-Adresse der FhG-CA sind:
    cn=Fraunhofer-Gesellschaft Root-CA, o=Fraunhofer, c=DE
    zertifizierungsinstanz@fraunhofer.de

    "Distinguished Names" und eMail-Adressen für MitarbeiterInnen der FhG sind grundsätzlich:
    cn=Vorname Nachname,ou=People,ou=<Kürzel des FhI/ZV/IZxxx>,o=Fraunhofer,c=DE
    vorname.nachname@<Kürzel des FhI/ZV/IZxxx>.fraunhofer.de

    Für Vorname und Nachname wird grundsätzlich die ASCII-Form der Namen genommen, wie sie von den FhG-MitarbeiterInnen bei der Personalverwaltung der FhG angegeben sind.
    (vgl. Konventionen über Mail-Benutzer-Namen in der FhG)

    "Distinguished Names" für Server sind:
    cn=Internet-Domainname, ou=Services,ou=<FhG Kürzel des FhI/ZV/IZxxx>,o=Fraunhofer,c=DE
    (vgl. Konventionen über Internet-Domainnamen in der FhG)

    "Distinguished Name" und eMail-Adresse eines Zertifikatnehmers werden als "SubjectName" bzw. "Subject alternative Name" in den Zertifikaten verwendet. Sie sind daher so gewählt, daß sie langfristig gültig sind, dh. z.B. bis zum Ende der Gültigkeit des FhG-Wurzelzertifikates (z.Zt. bis Ende 2009). Grundsätzlich sollte es keine Abweichung vom Domain-Teil der eMail-Adresse geben; bei Institutsaußenstellen könnten ggf. Ausnahmen erforderlich sein.
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  19. Dokumentation und Datenschutz
  20. Alle Arbeiten im Rahmen dieser Policy werden, soweit technisch durchführbar, dokumentiert. Die bei der Zertifizierung anfallenden Daten werden vertraulich behandelt und die für sie geltenden Datenschutzrichtlinien einhalten.
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